2 bis 3 %
zzgl. Umsatzsteuer, die Sie als Vorsteuer wieder abziehen
2 bis 3 % vom Bruttorechnungsbetrag, zuzüglich Umsatzsteuer. Und sonst keine laufenden Kosten.
Wir behalten die Gebühr bei der Auszahlung ein, Sie überweisen nichts. Der genaue Satz steht mit dem Partnervertrag.Wir behalten die Gebühr bei der Auszahlung ein, Sie überweisen nichts. Der genaue Satz steht mit dem Partnervertrag und gilt dann für alle gleich. Wir bewerten Ihren Betrieb nicht.
- 0 €
- Keine Grundgebühr, keine Einrichtungskosten, keine monatliche Pauschale.
- Kein Minimum
- Kein Mindestvolumen. Sie entscheiden pro Rechnung.
- Keine Laufzeit
- Kein Vertrag, der weiterläuft, wenn Sie es sein lassen.
- Vor dem Klick
- Sie sehen den Auszahlungsbetrag in Euro, bevor Sie den Link an Ihren Kunden geben.
Wer was zahlt
Zwei Kostenblöcke, zwei Zahler
Auszahlung durch die Bank
Zahlt Ihr Betrieb2 bis 3 Prozent vom Bruttorechnungsbetrag. Die Gebühr behalten wir bei der Auszahlung ein. Sie bekommen den Rechnungsbetrag abzüglich der Gebühr auf Ihr Geschäftskonto und müssen nichts überweisen. Sie deckt die Auszahlung nach der Abnahme und das Ausfallrisiko, das der Bankpartner übernimmt.
Zinsen der Finanzierung
Zahlt Ihr KundeDie Zinsen trägt Ihr Kunde gegenüber dem Bankpartner. Sie gehen nicht von Ihrem Betrag ab, und Sie haften nicht dafür. Den Effektivzins nennt der Bankpartner vor Vertragsschluss.
Rechenbeispiel
- Gebühr
- 168,00 €
- zzgl. USt
- 31,92 €
- insgesamt
- 199,92 €
8.200,08 €
- Gebühr
- 252,00 €
- zzgl. USt
- 47,88 €
- insgesamt
- 299,88 €
8.100,12 €
Die Umsatzsteuer ziehen Sie als Vorsteuer wieder ab. Die Kosten der Ratenzahlung trägt Ihr Kunde, sie gehen nicht von Ihrem Betrag ab.
Der ehrliche Maßstab: Was kostet Sie heute ein Zahlungsziel von 30 Tagen, ein ausgereizter Kontokorrent oder eine Rechnung, die ausfällt? Daran muss sich die Gebühr messen lassen, nicht an null.
Was noch offen ist
- 01
Wo genau in der Spanne
Der Satz steht erst, wenn die Konditionen des Bankpartners stehen. Er gilt dann für alle Betriebe gleich, wir differenzieren nicht nach Betrieb.
- 02
Bemessungsgrundlage: Bruttobetrag
Die Gebühr wird auf den Bruttorechnungsbetrag berechnet, also inklusive Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer auf die Gebühr ziehen Sie als Vorsteuer wieder ab. Für uns ist der Bruttobetrag sicherer und einfacher zu kalkulieren.
- 03
Auszahlungsdauer
Wir wollen Werktage, keine Wochen. Eine Zusage machen wir erst, wenn wir sie schriftlich haben.
- 04
Änderung des Betrags nach der Abnahme
Minderung geht immer. Wir rechnen bei der Bonitätsprüfung 10 bis 20 Prozent Puffer auf die Forderung beziehungsweise das Angebot ein, damit auch spätere Erhöhungen im Rahmen bleiben. Der Vertrag muss dann nicht neu aufgesetzt werden, und wir laufen nicht Gefahr, dass eine erneute Prüfung scheitert.
- 05
Staffelung nach Volumen
Entscheiden wir mit den Pilotbetrieben zusammen. Deshalb fragen wir bei der Eintragung nach dem Volumen.
- 06
Abschlagsrechnungen
Kommen nicht zum Start. Bis dahin nur Schlussrechnungen, dafür ohne Sternchen.
Die Konditionen zuerst bekommen.
Sobald der Satz steht, bekommen die eingetragenen Betriebe ihn als Erste, vor allen anderen. Wenn Sie erst Fragen haben, schreiben Sie uns statt sich einzutragen.