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2 bis 3 %

zzgl. Umsatzsteuer, die Sie als Vorsteuer wieder abziehen

2 bis 3 % vom Bruttorechnungsbetrag, zuzüglich Umsatzsteuer. Und sonst keine laufenden Kosten.

Wir behalten die Gebühr bei der Auszahlung ein, Sie überweisen nichts. Der genaue Satz steht mit dem Partnervertrag.

0 €
Keine Grundgebühr, keine Einrichtungskosten, keine monatliche Pauschale.
Kein Minimum
Kein Mindestvolumen. Sie entscheiden pro Rechnung.
Keine Laufzeit
Kein Vertrag, der weiterläuft, wenn Sie es sein lassen.
Vor dem Klick
Sie sehen den Auszahlungsbetrag in Euro, bevor Sie den Link an Ihren Kunden geben.

Wer was zahlt

Zwei Kostenblöcke, zwei Zahler

Auszahlung durch die Bank

Zahlt Ihr Betrieb

2 bis 3 Prozent vom Bruttorechnungsbetrag. Die Gebühr behalten wir bei der Auszahlung ein. Sie bekommen den Rechnungsbetrag abzüglich der Gebühr auf Ihr Geschäftskonto und müssen nichts überweisen. Sie deckt die Auszahlung nach der Abnahme und das Ausfallrisiko, das der Bankpartner übernimmt.

Zinsen der Finanzierung

Zahlt Ihr Kunde

Die Zinsen trägt Ihr Kunde gegenüber dem Bankpartner. Sie gehen nicht von Ihrem Betrag ab, und Sie haften nicht dafür. Den Effektivzins nennt der Bankpartner vor Vertragsschluss.

Rechenbeispiel

Schlussrechnung, brutto8.400,00 €
Bei 2 Prozent
Gebühr
168,00 €
zzgl. USt
31,92 €
insgesamt
199,92 €
Auf Ihrem Konto

8.200,08 €

Bei 3 Prozent
Gebühr
252,00 €
zzgl. USt
47,88 €
insgesamt
299,88 €
Auf Ihrem Konto

8.100,12 €

Die Umsatzsteuer ziehen Sie als Vorsteuer wieder ab. Die Kosten der Ratenzahlung trägt Ihr Kunde, sie gehen nicht von Ihrem Betrag ab.

Der ehrliche Maßstab: Was kostet Sie heute ein Zahlungsziel von 30 Tagen, ein ausgereizter Kontokorrent oder eine Rechnung, die ausfällt? Daran muss sich die Gebühr messen lassen, nicht an null.

Was noch offen ist

  1. 01

    Wo genau in der Spanne

    Der Satz steht erst, wenn die Konditionen des Bankpartners stehen. Er gilt dann für alle Betriebe gleich, wir differenzieren nicht nach Betrieb.

  2. 02

    Bemessungsgrundlage: Bruttobetrag

    Die Gebühr wird auf den Bruttorechnungsbetrag berechnet, also inklusive Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer auf die Gebühr ziehen Sie als Vorsteuer wieder ab. Für uns ist der Bruttobetrag sicherer und einfacher zu kalkulieren.

  3. 03

    Auszahlungsdauer

    Wir wollen Werktage, keine Wochen. Eine Zusage machen wir erst, wenn wir sie schriftlich haben.

  4. 04

    Änderung des Betrags nach der Abnahme

    Minderung geht immer. Wir rechnen bei der Bonitätsprüfung 10 bis 20 Prozent Puffer auf die Forderung beziehungsweise das Angebot ein, damit auch spätere Erhöhungen im Rahmen bleiben. Der Vertrag muss dann nicht neu aufgesetzt werden, und wir laufen nicht Gefahr, dass eine erneute Prüfung scheitert.

  5. 05

    Staffelung nach Volumen

    Entscheiden wir mit den Pilotbetrieben zusammen. Deshalb fragen wir bei der Eintragung nach dem Volumen.

  6. 06

    Abschlagsrechnungen

    Kommen nicht zum Start. Bis dahin nur Schlussrechnungen, dafür ohne Sternchen.

Die Konditionen zuerst bekommen.

Sobald der Satz steht, bekommen die eingetragenen Betriebe ihn als Erste, vor allen anderen. Wenn Sie erst Fragen haben, schreiben Sie uns statt sich einzutragen.