Für Ihren Betrieb
kostenlos.
Keine Gebühr, keine laufenden Kosten
Ihr Betrieb zahlt nichts. Keine Grundgebühr, keine Gebühr pro Rechnung, kein Mindestvolumen, keine Laufzeit. Vom Rechnungsbetrag geht nichts ab.
Bezahlt werden wir über eine Provision unseres Bankpartners, die aus den Zinsen Ihres Auftraggebers stammt.Bezahlt werden wir über eine Provision, die wir von unserem Bankpartner bekommen. Sie stammt aus den Zinsen, die Ihr Auftraggeber für seine Ratenzahlung an die Bank zahlt. Von Ihrem Rechnungsbetrag geht dafür nichts ab, Sie überweisen nichts, und wir fassen Ihr Geld nicht an. Später kann eine kleine monatliche Gebühr für die Nutzung der Plattform dazukommen, sobald wir mehr Betriebe und belastbare Nutzungsdaten haben. Das kündigen wir vorher an.
- Keine Grundgebühr
- Keine Einrichtungskosten, keine monatliche Pauschale.
- Keine Gebühr pro Rechnung
- Vom Rechnungsbetrag geht nichts ab. Sie bekommen die volle Summe.
- Kein Minimum, keine Laufzeit
- Kein Mindestvolumen, kein Vertrag, der weiterläuft.
- Vor dem Klick
- Sie sehen den Auszahlungsbetrag in Euro, bevor Sie den Link an Ihren Auftraggeber geben.
Wer was zahlt
Ihr Betrieb zahlt nichts
Nutzung von inpaze
Kostenlos für Ihren BetriebAnlegen, Prüfung, Abwicklung und Auszahlung kosten Sie nichts. Es gibt keine Einrichtungskosten, keine monatliche Pauschale und keinen Abzug vom Rechnungsbetrag. Es gibt auch keine Kosten für Vorgänge, die nicht zustande kommen.
Zinsen der Ratenzahlung
Zahlt Ihr AuftraggeberIhr Auftraggeber trägt die Zinsen gegenüber dem Bankpartner. Sie gehen nicht von Ihrem Betrag ab, und Sie haften nicht dafür. Den effektiven Jahreszins und alle weiteren Bedingungen nennt der Bankpartner vor Vertragsschluss.
Wovon wir leben
Von einer Provision unseres Bankpartners.
Kommt eine Ratenzahlung zustande, bekommen wir vom Bankpartner eine Provision. Sie stammt aus den Zinsen, die Ihr Auftraggeber ohnehin an die Bank zahlt. Es gibt keine zweite Rechnung von uns und keine Nachberechnung an Ihren Betrieb.
Offen gesagt: Später kann eine kleine monatliche Gebühr für die Nutzung der Plattform dazukommen, wenn wir mehr Betriebe und belastbare Nutzungsdaten haben. Wir sagen es vorher, und niemand wird stillschweigend in etwas hineinbezahlt.
Was noch offen ist
- 01
Eine mögliche monatliche Gebühr
Später kann eine kleine monatliche Gebühr für die Nutzung der Plattform dazukommen, wenn wir mehr Betriebe und belastbare Nutzungsdaten haben. Wir führen sie nicht ohne Vorankündigung ein, und wir nennen heute keine Zahl, die wir später korrigieren müssten.
- 02
Die Zinsen für Ihren Auftraggeber
Den effektiven Jahreszins und alle weiteren Bedingungen nennt unser Bankpartner vor Vertragsschluss, direkt gegenüber Ihrem Auftraggeber. Er steht fest, sobald der Vertrag mit unserem Partner unterschrieben ist.
- 03
Auszahlungsdauer
Wir wollen Werktage, keine Wochen. Eine Zusage machen wir erst, wenn wir sie schriftlich haben.
- 04
Änderung des Betrags nach der Abnahme
Minderung geht immer. Bei der Prüfung rechnen wir einen Puffer ein, damit auch spätere Erhöhungen im Rahmen bleiben. Der Kreditvertrag muss dann nicht neu geschlossen werden.
- 05
Abschlagsrechnungen
Kommen nicht zum Start. Bis dahin nur Schlussrechnungen, dafür ohne Sternchen.
Die Konditionen zuerst bekommen.
Sobald die Bedingungen unseres Partners stehen, bekommen die eingetragenen Betriebe sie als Erste, vor allen anderen. Wenn Sie erst Fragen haben, schreiben Sie uns statt sich einzutragen.