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Ablauf

Wer was macht, wann welche Frist läuft.

  1. Phase 0Angebot
  2. Phase 1Arbeit
  3. Phase 2Abnahme
  4. Phase 3Auszahlung
  5. Phase 4Zahlung

Ihr Auftraggeber entscheidet sich im Angebot für die Ratenzahlung. Nach Abnahme und Schlussrechnung zahlt unser Bankpartner Sie aus.

Zwischen Ihnen und Ihrem Auftraggeber liegt kein Treuhandkonto und kein inpaze-Konto. Die Gebühr wird bei der Auszahlung abgezogen.

Die vier Beteiligten

Ihr Betrieb

Angebot, Vorgang anlegen, Arbeit, Fertigstellung melden, Abnahme anfordern, Schlussrechnung.

Haftet für erbrachte Leistung und richtige Rechnung. Nicht für die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.

Ihr Auftraggeber

Privatperson. Ausweisen, Ratenzahlung wählen, Kreditvertrag mit der Bank schließen, Abnahme erteilen, danach seine Raten zahlen.

Zahlt an unseren Bankpartner, in monatlichen Raten. Nie an inpaze.

Fünf Phasen

Vom Angebot bis aufs Konto

Beispiel: Badsanierung, Schlussrechnung 8.400 Euro brutto, privater Auftraggeber, Ratenzahlung.

Phase 0Angebot
01

Angebot mit Ratenzahlung

Sie erstellen Ihr Angebot wie immer und legen daraus den Vorgang an, mit Betrag und Auftraggeber. Ihr Auftraggeber bekommt einen Link, weist sich aus und entscheidet, ob er in monatlichen Raten zahlen möchte. Unser Bankpartner prüft ihn und schließt den Kreditvertrag mit ihm. Hier fließt kein Geld.

Schlussrechnungen von 100 bis 60.000 Euro. Private Auftraggeber.

Phase 1Arbeit
02

Arbeit

Erst wenn die Finanzierung steht, beginnt die Arbeit. Dabei läuft eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Sie läuft während der Arbeit ab und hält Sie nicht auf. Fangen Sie noch innerhalb der Frist an, holt inpaze die nötige Erklärung Ihres Auftraggebers in Textform ein.

§ 357a BGB. Die Frist selbst lässt sich nicht abkürzen.

Phase 2Abnahme
03

Fertigstellung melden

Sie melden im Vorgang, dass die Leistung fertig ist.

04

Abnahme anfordern

Sie fordern die Abnahme mit angemessener Frist an.

Ein vorgeschriebener Hinweis gehört zwingend in die Aufforderung. inpaze setzt ihn automatisch.

05

Abnahme

Ihr Auftraggeber bestätigt, oder die Abnahme gilt nach Ablauf der Frist als erteilt, sofern kein Mangel benannt wurde. Mit der Abnahme wird Ihre Forderung fällig.

§ 640 Abs. 2 und § 641 BGB.

Phase 3Auszahlung
06

Schlussrechnung

Sie stellen die Schlussrechnung als PDF oder E-Rechnung.

07

Auszahlung durch den Partner

Unser Bankpartner überweist auf Ihr Geschäftskonto. Auslöser ist allein die Abnahme, nicht die Zahlungsbereitschaft Ihres Auftraggebers. Unsere Gebühr wird bei der Auszahlung einbehalten, Sie müssen nichts überweisen. Ist ein Mangel offen, wird nicht ausgezahlt.

Auszahlungsdauer steht noch nicht fest, sie hängt am Bankpartner.

Phase 4Zahlung
08

Ihr Auftraggeber zahlt

In monatlichen Raten an unseren Bankpartner. Zahlt er nicht, ist das Sache der Bank. Rückgriff auf Sie nur, wenn die Leistung mangelhaft oder die Rechnung falsch war.

Nicht mehr Ihr Vorgang.

Gate 1

Die Abnahme liegt vor

Erteilt oder nach Fristablauf fingiert. Ein offener Mangel blockiert beides.

Gate 2

Widerrufsfrist abgelaufen

Erst dann wird ausgezahlt. Sie bekommen kein Geld, das Sie später zurückgeben müssten.

Wenn etwas schiefgeht

Acht Fälle, ohne Beschönigung

Das sind die Fragen, die im Gespräch mit Betrieben wirklich kommen.

01

Ihr Auftraggeber entscheidet sich gar nicht

Wir erinnern ihn. Meldet er sich trotzdem nicht, bleibt der Vorgang stehen, bevor Sie anfangen. Dann entscheiden Sie: Auftrag auf eigenes Risiko wie bisher, oder absagen. Ein Auftraggeber, der sich vor dem ersten Handschlag nicht meldet, ist ein Warnsignal, und Sie bekommen es rechtzeitig.

02

Die Bank lehnt ab

Dann läuft der Vorgang ohne uns weiter, wenn Sie das wollen: Ihr Auftraggeber zahlt die Schlussrechnung ganz normal direkt an Sie, mit dem üblichen Zahlungsziel. Sie erfahren das vor Arbeitsbeginn.

03

Ihr Auftraggeber benennt Mängel

Der Vorgang ruht, bis das geklärt ist, und die Abnahme gilt nicht als erteilt. Ein Auftraggeber, der einen Mangel behauptet, hält die Auszahlung damit an, auch wenn die Behauptung am Ende nicht trägt. Das ist Werkvertragsrecht und gilt ohne inpaze genauso.

Passt das zu Ihren Aufträgen? Gehen wir es an einem Ihrer letzten Aufträge durch.